Bitte tragen Sie Ihren Bruttolohn ein!
Das Bruttogehalt ist das vertraglich vereinbarte Gehalt ohne Abzüge.
Bitte tragen Sie ein, ob Sie Ihr Bruttoeinkommen als Monats- oder Jahresgehalt angegeben haben!
Bitte tragen Sie ein, für welches Jahr Sie Ihre Abgaben berechnen möchten!
Die Gesetzgebung wird jährlich aktualisiert, damit ändern sich zuweilen die Prozentsätze einzelner Abgaben und folglich auch Ihr Nettogehalt!
Wo sind Sie gemeldet?
In Deutschland sind die Abgaben in einigen Bundesländern unterschiedlich hoch, beispielsweise Rentenversicherung oder Kirchensteuer.
Warum fragen wir das?
Sind Sie im Berechnungsjahr älter als 64 Jahre, haben Sie Anspruch auf einen Altersentlastungsbetrag. Dieser variiert pro Kalenderjahr und entsprechend des Gehalts.
2015 liegt der Maximalbetrag bei 1.140 €.
Als Kirchenmitglied müssen Sie in allen Bundesländern 8 % oder 9 % Ihres Lohnsteuerwerts an die Kirche abführen.
Unter Umständen stehen Ihnen steuerliche Vergünstigungen zu, beispielsweise der Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Steuerklasse 2.
Dieser Betrag von maximal 1.908 € im Jahr 2015 wird nicht versteuert.
Kinderlose Alleinstehende, getrennt Lebende, Geschiedene oder Verwitwete haben meist Steuerklasse 1.
Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind im Haushalt leben und für dieses Kind Kindergeld beziehen.
Verheiratete können entweder gemeinsam Steuerklasse 4 wählen oder die Kombination aus Klasse 3 und 5 nutzen.
Bestehen mehrere lohnsteuerpflichtige Arbeitsverhältnisse, werden zusätzliche Tätigkeiten in Steuerklasse 6 versteuert.
Grundfreibetrag oder Kinderfreibetrag werden nicht besteuert und in unserem Rechner gegebenenfalls automatisch berücksichtigt.
Daneben gibt es zusätzliche Entlastungen – beispielsweise für Werbekosten oder Behindertenfreibeträge.
Bitte tragen Sie nur die Summe dieser Zusatzbeträge hier ein!
Als Elternteil haben Sie Anspruch auf einen zusätzlichen Steuerfreibetrag. Dieser wird vom Finanzamt automatisch mit dem steuerfreien Kindergeld verrechnet.
Die Behörde wählt die für Sie individuell günstigere Variante – also Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
Es handelt sich um Dienstleistungen oder Sachwerte, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung stellt, wie Essensgutscheine oder Dienstwagen.
Abhängig von Art und Höhe der Bezüge muss deren monetärer Wert versteuert werden.
Bitte tragen Sie diesen monetären Wert etwaiger Leistungen hier ein!
Gesetzlich Versicherte müssen 7,3 % ihres Bruttogehalts an die Krankenkasse abführen. Der Beitrag für privat Versicherte ist gehaltsunabhängig und keine Sozialabgabe, Ihr Arbeitgeber beteiligt sich jedoch an den PKV-Kosten.
Bitte wählen Sie hier Ihren Zusatzbeitrag für Ihre GKV aus. Wir haben hier die gängigsten Krankenkassen aufgelistet. Falls Ihre Krankenkasse einen anderen Prozentsatz erhebt, tragen Sie diesen bitte hier unterhalb in das Formular ein.
Bitte geben Sie den Prozentsatz Ihres Zusatzbeitrages ein.
Bitte geben Sie die Höhe Ihres Monatsbeitrags bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein!
Befinden Sie sich in einem Angestelltenverhältnis, dann zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihrer monatlichen Beiträge für die private Krankenversicherung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Für manche Berufsgruppen besteht keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht, die Abgaben werden dementsprechend anders berechnet.
Nicht alle Berufsgruppen sind arbeitslosenversicherungspflichtig, dies hat Auswirkungen auf die Abgabenberechnung.